Der “Zensi Zensa Zensurla”-Protestsong ist da. Die mediale Antwort auf den Bundestagsbeschluss
Heute hat die Petition gegen Internetsperrendie Marke von 100.000 Unterstützern geknackt. Damit ist die Petition, die erste Online-Petition, die eine sechsstellige Anzahl von Unterstützern hat.
Die Petition kann noch bis zum 16. Juni mitgezeichnet werden.
Der Deutsche Ärztetag hat sich für das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” und gegen die Online-Petition ausgesprochen. Die Kinderhilfe, die diesen Beschluss initiiert hat, frohlockte in einer Pressemitteilung über die Unterstützung und erklärte der Öffentlichkeit sogleich, dass ihr Kampagnenziel von 100.000 Unterstützern für den Gesetzentwurf mit dem Beschluss des Ärztetages erreicht sei.
Wie die Kinderhilfe darauf kommt, dass durch den Beschluss des Ärztetages die 100.000 Unterstützer zusammengekommen sind, erklärt sie nicht. Der Deutsche Ärztetag besteht lediglich aus 250 Delegiertenund wer die restlichen 99.750 sind, bleibt im Dunkeln. Vielleicht zählt die Kinderhilfe aber auch einfach alle durch den Ärztetag vertretenen Ärzte mit. So schafft sie die 100.000 locker.
Nur dann müssen die Unterstützer der Petition und die Gegner des Zensursula-Entwurfs auch anders gezählt werden. Die Grünen, die FDP und die Linke haben sich definitiv gegen Internetsperren ausgesprochen. Das sind schon mal zusammen 187.000 Gegner. Dazu noch die Mitzeichner der Petition, die nicht in einer dieser Parteien sind, macht weit mehr als 200.000 Internetsperren-Gegner.
Die Pressemitteilung ist einfach nur ein weiter Versuch der Kinderhilfe die Deutungs- undMeinungshoheit über den Gesetzentwurf zu bekommen. Ich kann nur hoffen, dass niemand auf so plumpe Effekthascherei hereinfällt.
Es kommt Bewegung in die SPD
Die SPD tut sich bekanntermaßen schwer mit den Internetsperren. Am Anfang war Frau Zypries ganz gegen die Sperren, dann beugte sie sich der Koalitionsräson und ließ den Entwurf passieren, setzte sogar noch die Weitergabe der Nutzerdaten an das BKA zur Strafverfolgung oben drauf.
Doch so langsam kommt Bewegung in die SPD. Nachdem sich letzte Woche schon der Bundestagsabgeordnete Gregor Amann gegen den Entwurf geäußert hatte, berichtet die FAZ gestern, dass sich auch Thorsten Schäfer-Gümbel entschieden gegen Internetsperren ausspricht und selbst dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz geht es zu weit, wenn die Daten von Nutzern zur Strafverfolgung genutzt werden.
Es ist nicht nur das Bauchgefühl des Volkes, das die Internetsperren von Zensursula ablehnt, sondern auch viele wissenschaftliche Abhandlungen kamen zu dem gleichen Ergebnis, nicht nur aus technischer sondern auch aus rechtlicher Sicht. Hier nun die Auflistung einiger dieser Studien:
- Zunächst das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages:
Es kommt zu dem Schluss, dass die Geeignetheit schwer begründbar, die Erforderlichkeit fraglich und die Angemessenheit von Sperrverfügungen problematisch ist. Wenn man das Juristendeutsch mal übersetzt, bedeutet das: Nein! - Das Rechtsgutachten von Prof. Ulrich Siebers und Malaika Nolde vom MPI Freiburg äußert sich sehr differenziert für viele verschiedene Konstellationen.
Es lässt aber keinen Zweifel daran, dass Internetsperren immense Grundrechtseingriffe mit sich bringen und die derzeit vorgeschlagene pauschale DNS-Sperren leicht zu umgehen sowie fragwürdig sind, da sie oft legale Inhalte miterfassen. - Die Dissertation von Aiko Schilling befasst sich mit der europarechtlichen Zulässigkeit von Sperrverfügungen:
Die Arbeit kommt zu dem Schluss das Sperrverfügungen gegen Access-Provider gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrages und die EMRK verstoßen. - Auch ein Gutachten einer Expertenkommission des eidgenössichen Justiz- und Polizeidepartements Bern kam – für die Schweiz – zu der Erkenntnis:
Internetsperren sind ineffizient und unverhältnismäßig (Kapitel 5 und 7, insb. S. 80). - Zu der Frage, ob Landesbehörden auf der Grundlage bisher geltenden Rechts Sperrverfügungen erlassen können, kam Chrisoph Schnabel in seiner Masterarbeit (Rechtsinformatik) ebenfalls zu einem klar Urteil:
Sperrverfügungen sind unverhältnismäßig und ungeeignet. - Die Seminararbeit von Stefan Hauger beleuchtet die technische Seite, kommt aber zu keinem anderen Ergebnis.
- Der Beitrag von Jörg-Olaf Schäfers nimmt sich der Argumente der Sperr-Befürworter an und nimmt diese jeweils kritisch unter die Lupe. Dabei zerfallen viele der angebrachten Quellen und stellen sich als unhaltbar dar.
Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und besteht sowieso nur aus im Internet frei verfügbaren Quellen. Ergänzungen bitte gern an mich schicken oder posten.
Bei Zapp auf NDR 3 lief gestern ein sehr guter Beitrag zu den geplanten Internetsperren.
Stellungnahme eco
Auch die Stellungnahme von eco dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. zur öffentlichen Anhörung ist jetzt online.
Der Verband bezweifelt zunächst, ob der Bund überhaupt die nötige Gesetzgebungskompetenz hat. Vielmehr seien die Länder zuständig.
Vorbehaltlich dessen fordert eco für den Gesetzesvorschlag:
- ein transparentes Verfahren zur Listenerstellung und einen entsprechenden Rechtsweg.
- eine regelmäßige Überprüfungen der Sperrliste.
- eine Begrenzung der Sperrliste auf Inhalte, die nicht gelöscht werden können.
- eine Begrenzung auf außereuropäische Inhalte.
- eine weitere Eingrenzung der verpflichteten Zugangsanbieter.
- keine Verwendung der Daten für die Strafverfolgung.
- einige Klarstellungen und technische Präzisierungen (Aufwendungen, Haftung, Evaluierung, Fristen).
Insgesamt eine sehr positive Stellungnahme, insbesondere die Begrenzung der Sperrliste auf Inhalte, bei denen man keine Löschung erreichen kann sowie das Verbot der Verwendung für die Strafverfolgung.
Stellungnahme DIHK
Nun ist auch die Stellungnahme des DIHK zur öffentlichen Anhörung am 27. Mai online.
Die Forderungen des DIHK sind:
- Beratung erst in der nächsten Legislaturperiode
- Keine alleinige Entscheidung des BKA, sondern vorherige richterliche Anordnung.
- Eine Befristung des Datenvorhalts seitens der Zugangsprovidern (bei Anklicken von Sperrinhalten).
- Zeitliche Überprüfung der Sperrlisten und ein sicheres Rechtsmittel gegen fälschliche Aufnahme in die Liste.
- Ausgleich für den Aufwand der Zugangsprovider
Bemerkenswert ist der Absatz “Insgesamt hält der DIHK den vorgelegten Gesetzentwurf für weiter diskussionswürdig. In der momentanen Form wird er daher abgelehnt.”
Zeit-online berichtet heute über eine Umfrage von Mogis, wonach nur 5 % der Deutschen für Internetsperren sind. Die Ergebnisse dieser Umfrage stehen damit diametral zu den Umfrageergebnissen der deutsche Kinderhilfe. Letztlich zeigt sich, dass sich mit der richtigen Fragestellung jedes Ergebnis erreichen lässt und Umfrageergebnisse keine Sachargumente sind, sondern hier nur zur Stimmungsmache benutzt werden.
